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Allgemeine Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen von permotum sowie die in der Veranstaltungsausschreibung genannten Mitveranstalter.

1. Leistungen
Für die vertraglichen Leistungen, deren Art und Umfang, ist allein die Ausschreibung maßgeblich. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, dies gilt ebenso für Nebenabreden.

2. Anmeldung / Buchung
Die Anmeldung / Buchung einer Veranstaltung muss entweder online über das Buchungssystem oder schriftlich über den Postweg unter Nutzung des Anmelde-Formulars erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung oder einer schriftlichen Bestätigung / Annahme des Veranstalters zustande. Die Veranstaltungen sind von der Höchstzahl der Teilnehmer begrenzt. Der Veranstalter setzt den Kunden umgehend davon in Kenntnis, wenn seine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Die Veranstaltungen erfordern eine Mindesteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl ist innerhalb der Angebote dargestellt. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Absage erfolgt schriftlich per Email oder dem Postweg.

3. Bezahlung
Der Anspruch auf die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen besteht für den Teilnehmer erst durch die vollständige Zahlung des Veranstaltungspreises. Als Zahlungsziel gilt der Eingang des vollständigen Veranstaltungspreises spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Erfolgt die Buchung später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Preis in bar am Veranstaltungsort zu entrichten.

4. Zahlung der Veranstaltungsgebühren
Durch Überweisung unter Angabe von Name und Veranstaltung (inkl. der BstNr) auf nachstehendes Konto:

Kontoinhaber: Michael Bruns
Kontonummer: 605912923
BLZ: 370 200 90
Institut: HypoVereinsbank Köln
IBAN: DE35370200900605912923
BIC: HYVEDEMM429

5. Kündigung / Rücktritt durch den Veranstalter
Da das Zustandekommen der Veranstaltung von der Mindestteilnehmerzahl abhängig ist, wird der Veranstalter bei Stornierung der Veranstaltung den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Den eingezahlten Veranstaltungspreis erhält der Kunde zurück. Dies gilt ebenso für die Stornierung durch den Veranstalter aus wichtigem Grund (höhere Gewalt oder Gründe, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat). Einen Anspruch, gleich welcher Art und Umfang, kann der Kunde aus der Stornierung der Veranstaltung nicht ableiten.

6. Kündigung durch den Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistung
Ein Rücktritt vom Vertrag muss vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Veranstalter schriftlich angezeigt werden. Maßgeblich ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Veranstalter. Im Fall des Rücktritts werden pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von € 25,00 in Rechnung gestellt.

Zudem stehen dem Veranstalter bei Rücktritt des Teilnehmers folgende Zahlungen zu:

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Teilnahmepreises
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnahmepreises
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Teilnahmepreises
Vom 6. bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% des Teilnahmepreises
Bei Nichtantritt ohne erfolgte Kündigung 100% des Veranstaltungspreises.

Vorgenannte Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter sind Pauschal-Entschädigungen. Umbuchungen von Veranstaltungen sind nur nach erfolgter schriftlicher Kündigung und nachfolgender Neuanmeldung möglich.

Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittversicherung.

7. Haftung des Veranstalters – Beschränkung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Haftung des Veranstalters ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt. Grundlage für die Haftung besteht nur, soweit ein Schaden des Kunden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt wird. Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen im Rahmen der Veranstaltung, die lediglich vermittelt worden sind. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für den Zustand oder die Beschaffenheit der während der Veranstaltung genutzten öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen oder Strecken. Insbesondere nicht bei Schäden jedweder Art und Güte, die auf maßgebliche Eigenschaften zurückzuführen sind.

8. Haftung des Teilnehmers
Durch Abgabe der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt und auf jedes Recht des Vorgehens- oder Rückgriffes gegen den/die Veranstalter verzichtet. Ferner übernimmt der Teilnehmer die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Personen- Sach- und Folgeschäden und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern, Trainern oder Beauftragten, Betreibern/Besitzern privater, oder öffentlicher, während der Veranstaltung genutzter Übungs- oder Trainingsgelände, auf jegliche Ansprüche, die aus Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis entstehen. Erklärt wird dieser Verzicht auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Bei Verstoß des Teilnehmers gegen Schutzvorschriften, bei Gefährdung oder Schädigung der übrigen Teilnehmer oder der Organe des Veranstalters haben die Vertreter des Veranstalters das Recht den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne den Anspruch auf Ersatzleistung von der Veranstaltung auszuschließen.

9. Beachtung von Anweisungen / Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Zur Behebung einer Störung der Veranstaltung ist der Teilnehmer verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung einer Störung beizutragen und möglicherweise auftretende Schäden zu minimieren. Beanstandungen sind umgehend dem Veranstalter anzuzeigen.

10. Teilnahmevoraussetzungen / Zusicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Teilnahmevoraussetzung ist ferner der Besitz einer für sein Fahrzeug gültiger Fahrerlaubnis. Das teilnehmende Fahrzeug muss für den öffentlichen Verkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein. Der Teilnehmer sichert zu an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Schutzkleidung teilzunehmen. Zur Schutzkleidung gehören Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose mit Protektoren oder Motorradanzug mit Protektoren, sowie Motorradhelm, Motorradstiefel und Motorradhandschuhe. Zudem erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er den Veranstalter von allen Regressansprüchen freistellt, die sich daraus ergeben können, wenn die vorbeschriebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt und oder auf diese zurückzuführen sind. Für die Veranstaltung gelten die Regeln der StVO und der StZVO.

11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder vertraglicher Regelungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand der Klagen gegen den Veranstalter permotum (Michael Bruns) ist das Amtsgericht Köln.

Als Veranstalter, gemeinschaftlich oder alleine:

permotum
Michael Bruns
Altfelderhof 2
53809 Ruppichteroth
Tel.: 0171 7848133
Fax:

Stand: 04.05.2021

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